Faymann schweigt: Der tschechische Ministerpräsident Necas ihm ebenso wie der Bundeskanzlerin Merkel eine „Informationsveranstaltung“ zum Ausbau des AKW Temelin angeboten. Seit Monaten überlegt Faymann nun, was Necas damit gemeint haben könnte – und wie er drauf reagieren soll.
Tatsache ist, dass die EU-Richtlinie eine UVP-Anhörung in einem Nachbarstaat zulässt, auch für den Mochovce-Ausbau und die weißrussischen AKW-Pläne gab es auch Anhörungen in Wien. Aarhus und Espoo-Konvention und EIA-RL halten fest, dass BürgerInnen von „am Verfahren beteiligten Staaten“ ein Recht darauf haben, effektiv bzw. ohne Diskriminierung in umweltrelevante Verfahren eingebunden zu werden. *
Das Necas-Angebot ist nicht ausreichend: offensichtlich schwebt dem tschechischen Ministerpräsidenten eher eine Temelin-Road-Show vor, die die verständnislosen Nachbarn beruhigen soll – aber über Angebote kann man ja verhandeln! Wenn Bundeskanzler Faymann die große Mehrheit der ÖsterreicherInnen, die den Ausbau des AKW Temelin ablehnen, vertreten will, MUSS er eine rechtsgültige Anhörung im UVP-Verfahren vehement einfordern!
Seitdem das UVP-Verfahren 2010 „zwischendurch gestoppt“ wurde, hat sich ja einiges getan: Tschechien hat endlich zugesagt, das UVP-Gesetz an die europäische Richtlinie anzupassen und die Endlos-Ausbaupläne des Ex-Industrieministers Kocourek hat sein Nachfolger auf 4 weitere Blöcke (Temelin und Dukovany) reduziert. Und nicht zuletzt hat das Deutsche Umdenken nach Fukushima unseren Standpunkt gestärkt: Das Beharren auf einen Ausbau des AKW-Temelin gefährdet auch unsere Sicherheit – da kann Tschechien nicht einfach negieren! € 200 Mio Haftungssumme sind lächerlich nach den Erfahrungen in Japan, wo die Schäden nach der Atomkatastrophe sich auf geschätzte 300 Mrd Euro belaufen!
Es heißt jetzt also: Nicht lockerlassen!
Kontakt zum Kanzler ist ja im web 2.0 ganz einfach. Wer ihn nicht zum Facebook-Freund machen will, kann auch, wie ich, ganz einfach mailen… (per „Kontaktformular“ ;-)
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* Jan Haverkamp, Greenpaeace Central Europe, hat die entscheidenden Vertrags-Teile zusammengefasst:
Aarhus 3(9): Within the scope of the relevant provisions of this Convention, the public shall have
access to information, have the possibility to participate in decision-making and have access to justice
in environmental matters without discrimination as to citizenship, nationality or domicile and, in the
case of a legal person, without discrimination as to where it has its registered seat or an effective
centre of its activities.
Espoo 2(6): The Party of origin shall provide, in accordance with the provisions of this Convention, an
opportunity to the public in the areas likely to be affected to participate in relevant environmental
impact assessment procedures regarding proposed activities and shall ensure that the opportunity
provided to the public of the affected Party is equivalent to that provided to the public of the Party of
origin.
EIA Directive 85/337/EC, art. 7(5). The detailed arrangements for implementing this Article may be
determined by the Member States concerned and shall be such as to enable the public concerned in
the territory of the affected Member State to participate effectively in the environmental decision-
making procedures referred to in Article 2(2) for the project.
[…] bereits auf und wird auch bald zu uns kommen. Bundeskanzler Faymann hat es bisher verschlafen, eine öffentliche Anhörung in Österreich zu fordern – deshalb wird die öffentliche Anhörung in Budweis wohl die letzte Möglichkeit […]