Unser Minister hätte sie sich vielleicht anhören sollen – dann hätte er weniger Verständnis für die Argumente pro AKW-Laufzeitverlängerung aufgebracht.
Die Diskussion im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zur elften und zwölften Änderung des Deutschen Atomgesetzes kann man sich zur Gänze im Internet anhören (ein solches Service würde auch dem Österreichischen Parlament gut stehen). Auch wenn die Argumente etwas kreuz und quer gehen – die Diskussion ist hörenswert:
– Befürworter argumentieren vorwiegend mit der „Überbrückungslösung“ der Laufzeitverlängerung zur Sicherung der Energieversorgung – Gegner damit, dass Deutschland Strom-Nettoexporteur ist.
– Befürworter argumentieren damit, dass die Sicherheitsstandards der alten AKWs verbessert werden sollen – Gegner führen an, dass Nachrüstungen für die besonders alten AKWs sich im Zeitraum der Laufzeitverlängerung zeitlich gar nicht mehr ausgehen und insbesondere bei den AKWs, deren Abschaltung sehr kurz bevorstehen hätte sollen, bereits seit längerem auf Nachrüstungsmaßnahmen verzichtet wurde.
– Befürworter argumentieren mit dem Vorrang für Erneuerbare Energien im Leitungsnetz, Gegner führen an, dass bei Problemen im Leitungsnetz natürlich auch Erneuerbare vom Netz genommen werden, wenn AKWs ja bekanntlich nicht so schnell „runtergefahren“ werden können.
Die Diskussion im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat mein Verständnis für die Argumente pro AKW-Laufzeitverlängerung jedenfalls nicht erhöht. Im Gegenteil – insbesondere die, in der gesamten Anhörung aller ExpertInnen nie beantwortete Frage nach tatsächlichen Nachrüstungsauflagen hat meine Skepsis diesen deutschen Gesetzesvorlagen gegenüber nur noch weiter erhöht. Papier ist geduldig – und pauschale Sicherheitsversprechungen kennen wir von allen AKW-Betreibern und -Betreiberstaaten. Von welchen Argumenten sich Berlakovich hier begeistern hat lassen, ist mir ein Rätsel…