Nach dem Wechsel von Jennifer Kickert in den Wiener Gemeinderat ist nun Marco Schreuder der Dritte im Bunde(sratsteam der Grünen). Neu war auch, dass eine Gesetzesvorlage (Emissionszertifikategesetz) ohne offizielle Erklärung von der Tagesordnung verschwand….
Verschwundenes Emissionszertifikategesetz
Spannend war das „Verschwinden“ des Emissionszertifikategesetzes von der Tagesordnung. Eine offizielle Antwort auf meine Nachfrage (im Rahmen der Diskussion zum Klimaschutzgesetz) bekam ich nicht . „Gerüchten“ zufolge wurde der TOP auf mündlichen Antrag der ÖVP im Umweltausschuss „verschoben“, weil Tirol noch 15a-Verhandlungen (Geldaufteilung) dazu führen will. Eine sehr eigenartige Vorgangsweise. Unsere Kritik am Emissionszertifikategesetz ist vor allem die nicht-Zweckbindung der zu erwartenden Mittel, die unserer Meinung nach selbstverständlich nur für Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden wären.
Einen ähnlichen Vorschlag zur Zweckbindung (und Aufteilung der Mittel 50:50 Bund/Länder) gibt’s auch aus der Landesumweltreferentenkonferenz. Wenn Tirol in diese Richtung vorprescht, wäre das jedenfalls eine Diskussion wert – allerdings müsste die „Länderbeteiligung“ dann schon mit konkreten Verpflichtungen verbunden werden – und nicht wie Wohnbauförderungsmittel und MÖSt-Beteiligung den Ländern als „Spielgeld“ zur Verfügung stehen! Und das wiederum hängt vom Verhandlungsgeschick des Umweltministers mit den Ländern ab.
Die Erfahrungen aus dem Klimaschutzgesetz(erl) – das ebenfalls heute auf der Tagesordnung stand, lassen diesbezüglich keine große Hoffnung aufkommen: Berlakovich feiert jetzt ein lächerliches Papier als großen Schritt: das Klimaschutzgesetz regelt lediglich die Einrichtung von zwei „Arbeitskreisen“ – 1x Bund/Länder und 1x Bund/Sozialpartner (und bissi NGOs), die dann künftig alles besser machen sollen. Und das Gesetzerl regelt, dass bisher angelaufene Strafzahlungen vom Bund übernommen werden – für die nächste Periode (ab 2013) soll dann in den Arbeitskreisen über die Aufteilung verhandelt werden. Ein erfolgsversprechendes Konzept – wenn man bedenkt, dass für dieses Papier mehr als 3 Jahre lang verhandelt wurde!
Keine klare Zuteilung von Zielen und Verantwortlichkeiten auch für die Länder, keine Sanktionsmöglichkeiten – sowieso keine Maßnahmen.
Kein Wunder, dass Österreich in Sachen Klimaschutz Schlusslicht und schon lang kein „Musterland“ mehr ist!
Mehr zu den weiteren Tagesordnungspunkten…
Die Sitzung hat mit einer aktuellen Stunde der Frauenministerin begonnen. Thema: … im Öffentlichen Dienst. Die Diskussion war nicht unspannend und streifte naturgemäß die aktuellen Ansinnen der Beamtengewerkschaft auf 4 % + Gehaltserhöhung, befasste sich aber vorwiegend mit einem Konzeptpapier der Ministerin, das in vielen Bereichen gute Ansätze bringt.
Danach die Vorlagen aus dem Verkehrsministerium:
Telekommunikationsgesetz/Komm-Austria-Gesetz/Verbraucherbehördengesetz (-)
von uns abgelehnt, weil weiterhin keine vernünftigen Regelungen zur Einschränkung der gesundheitlichen Auswirkungen von Sendeanlagen – die rechtlichen Möglichkeiten von besorgten BürgerInnen, denen ein Mast vor die Tür geknallt wird, bleiben gleich (Null)
Tätigkeitsbericht der BA für Verkehr 2010 (+)
ein sehr interessanter Bericht, der leider nicht ausführlich diskutiert wurde. U.a. zeigt i auf, dass die Unfallhäufigkeit auf technisch gesicherten Eisenbahnkreuzungen (Schranken) relativ höher ist, als auf nicht technisch gesicherten (Andreaskreuz). Daraus lässt sich schließen, dass die Schulung von Autofahrern wichtiger ist als die unleistbare technische Sicherung aller Eisenbahnkreuzungen (wie dzt. im Gesetz vorgesehen).
Auch die Wichtigkeit von flexiblen LKW-Kontrollen wird in diesem Bericht unterstrichen – der hohe Anteil an „aus dem Verkehr zu ziehenden“ und schwer bemängelten Fahrzeugen zeigt, dass Kontrollen ausgeweitet werden sollten.h
Tätigkeitsbericht der Schienencontrol-GmbH 2010 (+)
ein wie immer interessanter Bericht, der e das l um die Nebenbahn-Übernahme durch das Land NÖ nicht näher beleuchtet. Schade, ich hätte gern die (üblicherweise unabhängige und kritische) Meinung der Schienencontrol gelesen.
Aus dem Bericht geht aber u.a. hervor, dass höhere Zahlungen des Bundes für „gemeinwirtschaftliche Leistungen“ der ÖBB 2010 sich fast 1:1 in höheren Gewinnen der Personenverkehrs-AG wiederspiegeln. D.h. kein verbessertes Angebot für die PendlerInnen, sondern höhere Boni für ÖBB-Manager.
Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht (Bestellung ÖBB) 2010-2019 (-)
Wenn der Staat mit einem Unternehmen einen 10-Jahres-Vertrag abschließt, dann sollte man doch annehmen, dass nachvollziehbar ist, wie sich diese 100en Mio – Summen ergeben. Ist aber nicht. Die Beauftragung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Unterstützung für die Strecken, die sich nicht wirtschaftlich führen lassen, aber im Interesse der Bevölkerung bedient werden müssen) ist ein zu wichtiges Thema, um es in dieser intransparenten Form abzuführen. Und dazu siehe auch Bericht der Schienencontrol…
Änderung Auslandseinsatzgesetz (-)
Mit dieser Regierungsvorlage soll eine Rechtsgrundlage für das Handeln von SoldatInnen im Auslandseinsatz geschaffen werden. Eine solche besteht zwar grundsätzlich bereits jetzt aufgrund der jeweiligen völkerrechtlichen Grundlagen, im BMLS vertritt man aber offenbar die Ansicht, dass dieser Umstand innerstaatlich nicht bekannt genug ist, zB in einem Strafprozess gegen einen Entsendeten im Inland.
Das Problem ist, dass der Entwurf letztlich aber wieder pauschal auf die jeweilige völkerrechtliche Zulässigkeit verweist, andererseits aber einen Katalog zulässiger „Befugnisse“ aufstellt.
Weiters soll in einer Verordnung jeweils festgelegt werden, welche Befugnisse bestehen, was zu einer weiteren Rechtszersplitterung beitragen wird (Zwischenebene zu den jeweiligen Rules of Engagement) und eher Verwirrung als Klarheit stiften wird.
Aus dem Finanzministerium:
Änderung Wertpapieraufsichtsgesetz und Gewerbeordnung (-)
Der unhaltbare Beruf des ausbildungslosen Finanzdienstleistungsassistenten dürfte mit dem Entwurf im Wesentlichen saniert sein. Das gezielte Abgrasen der Bekanntenkreise von NeueinsteigerInnen nach dem System AWD etc. dürfte damit nicht mehr so leicht möglich sein. Das ist ein durchaus positives Ergebnis, und als (Teil-)Umsetzung des damaligen Entschließungsantrages zu begrüßen.
Daneben bleiben freilich viele weitere Punkte offen, die wir damals auch gefordert haben, die aber nicht die Zustimmung der anderen gefunden haben – „Reform der Anlageberatungsberufe“.
Im 5-Parteien-Entschließungsantrag vom 10.12.2008 wurde gefordert, dass das System der Anlageberatungsberufe „umfassend“ reformiert werden solle. Davon kann man angesichts der vorliegenden Minimaländerung wohl kaum sprechen.
Änderung Finanzprokuraturgesetz (+)
Das Gehaltsschema der Finanzprokuratur, also des Anwalts der öffentlichen Hand, wird dem von Anwälten angepasst (=erhöht), damit die Finanzprokuratur keine Wettbewerbsnachteile bei der Einstellung von Personen im Vergleich mit anderen Ministerien hat. Budgetär macht das ca. 400.000 Euro pro Jahr aus. Wir unterstützen das.
Doppelbesteuerungsabkommen Südafrika, Tschadschikistan und Armenien (+)
Die Neuerungen im Doppelbesteuerungabkommen mit Südafrika und Tschadschikistan sind eine Konsequenz der Verhanldungen vom August 2009 – Streichung des Bankgeheiminisses für Steuerausländer – und entsprechen nunmehr den OECD-Standards.
Das Abkommen in Zollsachen mit Armenien regelt die gegenseitige Amtshilfe und ist ein Schritt zur Vermeidung von Schmuggel.
Bericht Bundeskanzler und BM Frauen und Dienst über Arbeitsprogramm Kommission und Rat 2011 (+)
Der an sich gute Bericht über die Vorhaben auf europäischer Ebene und die Österreichische Haltung dazu leidet nur unter der späten Behandlung im Bundesrat – es war wohl eher eine Nachsicht als eine Vorschau L
z.B. das Kapitel „Europäische BürgerInnenInitiative“ gibt schon einiges an Diskussionsstoff – und war für mich ein Anlass, hier auch über die (so gut wie nicht vorhandene) direkte Demokratie in Österreich zu reden.
Abkommen soziale Sicherheit mit der Republik Moldau (+)
Abkommen über die gegenseitige Anrechnung von Pensionsversicherungszeiten bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit. Weiter Leistungsbereiche wie Kranken-, Unfall und Arbeitslosenversicherung, die üblicherweise in den mit europäischen Staaten geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit enthalten sind, wurden auf Wunsch der Republik Moldau nicht einbezogen.
Betrifft vor allem ca. 245 MoldawerInnen, die in Österreich legal arbeiten.
Dann Wirtschaftsministeriums-Vorlagen:
Gaswirtschaftsgesetz (+E-Control+Preistransparenz) (-)
Die Novelle enthält (aufgrund einer EU-Richtlinie) einige Verbesserungen bezüglich Konsumentenschutz und „Unbundling“ in der Gaswirtschaft. Da aber, trotz langer Verhandlungen, der sog. „Enteignungsparagraph“ nicht aus dem Gaswirtschaftsgesetz gestrichen wurde, haben wir nicht zugestimmt.
Es ist widersinnig, jetzt noch Grundstücke zu enteignen um neue Gasleitungen zu bauen, gegen die AnrainerInnen sich wehren wollen – und dabei das „öffentliche Interesse“ ins Spiel zu bringen (ob öffentliches Interesse vorliegt wird weiterhin von der Gaswirtschaft mitbestimmt). Erneuerbare Energien liegen im Öffentlichen Interesse – nicht noch mehr Erdgas, das unsere Handelsbilanz belastet und unsere demokratiepolitisch bedenkliche Abhängigkeit verstärkt!
Das Dienstleistungsungsgesetz ist unser “Faustpfand” für die Umsetzung der 5-Parteien-Eingiung aus 2009, also den Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht. Nachdem die Opposition die Umsetzung des DLG seit 2009 blockiert, sollen nun 9 einzelen Landesgesetze beschlossen werden. Diese Landesgesetze sollen den sogenannten “einheitlichen Ansprechpartner” regeln. Und damit soll die auf Bundesebene notwendige Kompetenzdeckungsklausel für den einheitlichen Ansprechpartner fallen.
15a Vereinbarung Ausbau Kinderbetreuung (+)
Natürlich stimmen wir zu, wenn der Bund wieder die notwendigen Millionen für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stellt.
Auch die Absicht, die Qualitätskriterien (Betreuungszeiten) anzuheben, findet unsere Zustimmung. Dass damit noch nicht alle Probleme in der Kinderbetreuung gelöst sind (Betreuungsschlüssel, Entlohnung der KindergartenpädagogInnen) ist klar – hier sind jetzt auch wieder die Länder gefragt!
Umweltministerium:
Siehe oben – die Einsetzung von zwei Arbeitskreisen ist kein Meilenstein in der Klimaschutzpolitik – sondern vielmehr eine Fortsetzung des bisherigen Kompetenz/Verantwortungs/Verpflichungswirrwarrs!
Justizministerium (Vertreten durch Umweltminister):
Änderung Strafgesetz z. Terrorismusbekämpfung (-)
In diesem Punkt sind verschiedenste justizpolitische Problemfelder zusammengefasst, einiges sehen wir durchaus auch positiv – insgesamt mussten wir aber ablehnen.
1. Terrorismuspräventionsgesetz
Es handelt sich um die Neueinführung der §§ 278f (Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat) und 282a („Hassprädigerparagraph“) StGB, sowie die Novellierung von § 283 (Verhetzung) StGB. Da die ersten beiden Paragraphen dazu dienen sollen, der Polizei die Durchführung von besonders eingriffsintensiven Ermittlungsmethoden zu ermöglichen, ohne dass hiefür die bisherigen Standards der Verhältnismäßigkeit gelten, sind wir gegen die Einführung. Beim Verhetzungsparagraphen wird einerseits der Katalog der geschützten Gruppen im Sinne des ECRI-Rahmenbeschlusses 2008/913/JI – zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit – modifiziert und andererseits das Verhetzen einer Einzelperson pönalisiert.
2. Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt
- Schaffung von Straftatbeständen über den unerlaubten Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen
- Verankerung der Strafbarkeit des grob fahrlässigen Verbringens von Abfällen
- Einführung von Tatbeständen gegen die „Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes“
- Einfügung von Tatbeständen gegen die „Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten“
3. Blutabnahme bei Verdacht der Begehung der Straftat der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
Nach dem Entwurf soll eine Blutabnahme ohne Einwilligung des Betroffenen nach der StPO nunmehr auch dann vorgenommen werden können, wenn die Person im Verdacht steht eine Handlung begangen zu haben, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört (§ 178 StGB). Die Anwendung von Zwang ist nicht gestattet.
Notariatsordnung (+)
Mit Urteil vom 24.5.2011, Rs C-53/08, hat der EuGH erkannt, dass die Republik Österreich den Zugang zum Beruf des Notars für EU-Bürger öffnen muss. Dies soll mit diesem Antrag nun ermöglicht werden.
Änderungen sind in der Praxis kaum zu vermuten:
- Die hohen Zugangsbeschränkungen in Bezug auf österr. Ausbildung und österr. Berufspraxis bleiben erhalten.
· Die Notariatsplätze sind in Österreich stark reglementiert.
· Der EuGH hat zwar abgesprochen, dass die Notare hoheitliche Aufgaben erfüllen, man hat sich nun aber auf die Formel Ausübung öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten geeinigt. Insofern wird sich auch an der Einbettung der Notare in das österreichische Justizsystem nichts ändern.