Die EU-rechtswidrige Umweltverträglichkeitsprüfung für Temelin 3&4 läuft weiter, obwohl das Projekt derzeit ja “auf Eis liegt”. Wenn Österreich jetzt nicht aktiv eine Einstellung des Verfahrens fordert, kann das Projekt Temelin 3&4 jederzeit wieder aus dem Ärmel gezaubert werden.
Der Ausbau des tschechischen AKWs Temelin 3&4 wurde vom tschechischen Betreiber im Oktober auf Eis gelegt. Ausschlaggebend dafür waren in erster Linie wirtschaftliche Überlegungen (Kostensteigerungen, Deutsche Laufzeitverlängerung) und laufende Proteste vor allem aus Oberösterreich. Doch Vorsicht ist angebracht: Die Pläne können jederzeit wieder aufgetaut werden, um dann umso schneller umgesetzt zu werden.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung für Temelin 3&4 basiert auf einem, inzwischen geänderten, UVP-Gesetz, das bezüglich der möglichen Rechtszüge nicht dem geltenden EU-Recht entspricht. Dies wurde auch schon in zahlreichen Stellungnahmen im UVP-Verfahren bemängelt, ebenso wie das „Black box“ Verfahren für ein AKW, für das noch nicht einmal die Typenentscheidung getroffen wurde.
Was kann man aktuell tun???
- Bund und Land müssen jetzt einfordern, dass das laufende Verfahren eingestellt wird – damit bei einer Wiederbelebung der AKW-Pläne Tschechiens diese wenigstens nach den gültigen EU-Standards umweltrechtlich behandelt werden! Wenn wir jetzt schlafen, kann es ein böses Erwachen geben!
- auf Europäischer Ebene muss Berlakovich einen Vorstoß für eine Präzisierung der UVP-Richtlinie wagen – sodass Black-Box Verfahren, die derzeit bei fast allen AKW-Projekten angewendet werden, künftig der Vergangenheit angehören! Es widerspricht jeglicher Logik, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen von Projekten mit derart unkonkreten technischen Voraussetzungen abgewickelt werden können!