2 Büroaffairen erschütterten diese Woche die österreichische Innenpolitik:
- eine Mitarbeiterin von Peter Pilz hatte ein Marihuanabäumchen zuhause – wie auch immer sie deshalb ins Visier der Drogenfahnder geraten ist (meist sind’s nette Bekannte, die glauben, mit einer Anzeige die Welt retten oder sich selbst rächen zu müssen) – und wie auch immer diese Meldung zeitgleich der Kronenzeitung zugegangen ist (in den Presseaussendungen der Polizei finde ich jedenfalls nix – aber vielleicht hab ichs einfach übersehen).
Keine Frage, Gesetze müssen eingehalten werden (z.B. darf man auf Straßen nicht schneller fahren als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, man darf auch keine Zeitung stehlen und man darf niemanden umbringen und ausrauben) – doch gibt es doch gewisse Unterschiede in der Schwere der “Verbrechen”.
Peter Pilz hat sich sofort bemüßigt gefühlt, seine Mitarbeiterin zu verwarnen – obwohl, ganz ehrlich, ich finde sogar das übertrieben…. Übrigens – in Tschechien hat die Regierung sich dazu entschlossen, die Mengen des (straffreien) Eigengebrauchs zu definieren – meines Wissens sind das 5 Marihuanapflanzerl. - ein Mitarbeiter des Parlamentspräsidenten Martin Graf wurde von seiner Burschenschaft unehrenhaft ausgeschlossen, weil er angeblich Kollegen mit der Staatsanwaltschaft bedroht hat, wenn sie beim internen Schiedsgericht “gegen ihn” aussagen. Grund für das Schiedsgericht: eine Schlägerei, in die er verwickelt war und bei der seine Freundin einiges abgekriegt haben dürfte (siehe Profil-Bericht). Sein Arbeitgeber meint, das geht ihn nix an, das ist Privatsache. Dazu sei nur erwähnt, dass Körperverletzung und Bedrohung an sich weitaus schlimmere Verbrechen sind, als das Pflanzen eines Marihuanabaums (wobei die Körperverletzung, so wie ich’s versteh, ja gar nicht der Grund für die Aufregung war).
an sich braucht diese Gegenüberstellung ja gar keine Worte mehr. Zwei LeserInnenkommentare zu beiden Fällen mag ich aber schon noch erwähnen: – 1x Krone (511 Postings) und 1x Profil (dzt 4 Postings):
chillout meint in der Krone zum Thema Marihuanabaum: “und schreibts nicht das alle Ausländer fleissig arbeiten bei uns in der Firma stehn die türkinnen (putzfrauen) und verwischen statt aufwischen !! manche scheissen sich gar nix die nehmen nur den dreckigen fetzen rein ins dreckige wasser und putzen damit die glastüren !! tatsache und wennstas drauf anredest ooh nix versteht jojo… so schauz aus!!” - perfektes Teutsch und bissi Themenverfehlung? Das einzige, was das Eine mit dem Anderen zu tun hat, ist die Angst vor offenbar Unbekanntem.
Dagegen outet sich EF im Profil zur Schlägereigeschichte mit “Wen interessiert das? Schreibt profil nächste Woche die Enthüllungsgeschichte über die Verhaltensregeln beim Briefmarkensammlerverein Hernals?” als desinteressiert (warum hat ers dann gelesen?) und verweist einen anderen Poster auf den Newsletter von Martin Graf.
Für mich zeigt das: Die österreichische Bildungspolitik und die politische Bildung hat offenbar noch einiges zu tun!
IHR ZITAT:
Peter Pilz hat sich sofort bemüßigt gefühlt, seine Mitarbeiterin zu verwarnen – obwohl, ganz ehrlich, ich finde sogar das übertrieben…. Übrigens – in Tschechien hat die Regierung sich dazu entschlossen, die Mengen des (straffreien) Eigengebrauchs zu definieren – meines Wissens sind das 5 Marihuanapflanzerl.
ZITATENDE:
Sg. Frau Kerschbaum!
Es ist schön zu wissen, dass Sie als Politikerin (Bundesrätin) und daher als Volksvertreterin, eine illegale Substanz so verniedlichen.
Das verbotene Rauschgift “Marihuana” bezeichnen Sie fast liebevoll als “Marihuanapflanzerl”. Ein Unwissender könnte fälschlicher Weise glauben , dass es sich dabei um ein Gänseblümchen handelt.
Sollte die Grünen eine Auslandsfiliale in der Tschechischen Republik haben, wäre es vielleicht angebracht, jene Personen die gesetzliche Verbote bzgl. “Marihuana” nicht so genau nehmen, in diese zu versetzen.
MfG
Erich Reder
Sehr geehrter Herr Reder,
welche Substanz ist illegal? THC wird auch zu medizinischen Zwecken verwendet …
Und wenn Sie sich mit der Geschichte dieser (ihrer Meinung nach illegalen) Pflanze beschäftigt haben, dann wissen Sie, dass Hanf – ähnlich dem Gänseblümchen – eine heimische Pflanze ist.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Konsum von Marihuana ein gleich schwer zu beurteilendes Verbrechen darstellt, wie das verprügeln einer Frau, dann haben wir offenbar einfach verschiedene Rechtsansichten. Auswanderung würde ich Ihnen dennoch nicht nahelegen.
Mfg
Elisabeth Kerschbaum
p.s.: und wo schicken Sie die AutofahrerInnen hin, die sich mit mehr als 5 %o hinter’s Steuer setzen?
IHR ZITAT:
welche Substanz ist illegal? THC wird auch zu medizinischen Zwecken verwendet …
ZITATENDE:
Sg. Frau Kerschbaum!
Morphine werden auch zu medizinischen Zwecken verwendet, deshalb werden sie nicht automatisch für den “privaten” Gebrauch legal. So verhält es sich auch mit der Substanz THC, oder um Ihre Worte zu gebrauchen, dem „Marihuanapflanzerl“.
IHR ZITAT:
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Konsum von Marihuana ein gleich schwer zu beurteilendes Verbrechen darstellt, wie das verprügeln einer Frau, dann haben wir offenbar einfach verschiedene Rechtsansichten. Auswanderung würde ich Ihnen dennoch nicht nahelegen.
ZITATENDE:
Hier unterstellen Sie mir etwas, zu dem ich gar keine Aussage getätigt habe. Mein Kommentar zu Ihrem Beitrag zielte nicht darauf ab, Vergleiche zwischen zwei Straftaten zu ziehen, sondern sollte lediglich die Verharmlosung von Rauschgift Ihrerseits aufzeigen.
Wenn Sie mit den Worten “verschiedene Rechtsansichten” das Verhältnis zu Rauschgift meinen, dürfte sich meine Rechts-Ansicht vermutlich von Ihrer unterscheiden. Diesen Schluß ziehe ich aus Ihrer Aussage “Marihuanapflanzerl”, welche Sie für eine illegale Substanz tätigen.
MfG
Erich Reder
ich will jetzt keine juristische abhandlung tätigen – aber marihuanapflanzerln SIND nicht thc, sie ENTHALTEN thc. meines wissens sind daher auch nicht die pflanzen illegal, sondern der genuss von thc in welcher form auch immer. auch ein mohnblümchen ist keine illegale substanz und selbst giftige pilze dürfen wachsen, wo sie wollen.
im übrigen ist es wohl ein großer unterschied, ob man ein gesetz in der vorliegenden form bricht oder kritisiert – sie unterstellen mir rechtsbruch, weil ich (indirekt) das gesetz kritisiere. wenn ich als “volksvertreterin” oder auch als ganz gewöhnliche bürgerin dieses landes ein gesetz nicht kritisieren dürfte, würde in diesem land was sehr falsch laufen. dann hätten wir wohl keine demokratie mehr (die funktioniert nicht ohne opposition) und die exekutive hätte einiges zu tun, wenn sie jeden kritiker von tempolimits, steuern, etc des rechtsbruchs überführen müsste.
wenn sie alle, die ein gesetz (welches auch immer) in österreich kritisieren, in ein anderes land abschieben wollen, würden sie eine üppige migrationswelle auslösen. nachdem ich den link neben ihrem namen angeklickt und ihren blog besichtigt habe, schätze ich mal, dass sie diese vorgangsweise eher auch nur selektiv anwenden.
was das frauenverprügeln betrifft – stimmt, sie haben dazu keine aussage getätigt. warum nicht? ich nehm mal an (wieder eine unterstellung) weil es ihrer ansicht nach nicht erwähnenswert und daher auch nicht so verwerflich ist, damit verharmlosen sie ebenfalls – halt was anderes als ich. nichts zu sagen ist ja bekanntlich auch eine aussage. und ja, ich habe mich noch nie von einem marihuanapflanzerl bedroht gefühlt, auch wenn der genuss von thc verboten ist. vor prügeleien fürchte ich mich aber, das geb ich auch offen zu.
ihre selektion und meine selektion sind offenbar grundverschieden – damit werden wir beide leben können und müssen. für mich erübrigen sich allerdings weitere diskussionen aufgrund offenbarer sinnlosigkeit.
elisabeth kerschbaum
Das hätte ich beinahe übersehen:
Ihre Frage:
p.s.: und wo schicken Sie die AutofahrerInnen hin, die sich mit mehr als 5 %o hinter’s Steuer setzen?
Meine Antwort:
Auf den Friedhof, denn mit 5 Promille ist die betreffende Person tot.
MfG
Erich Reder