Klimaschutzgesetz darf nicht immer an den Ländern scheitern!
Auf der Tagesordnung der Landesumweltreferentenkonferenz (LURK) findet sich wieder mal das Bundes-Klimaschutzgesetz – und es ist zu befürchten, dass die Landesumweltreferenten wieder auf einer „billigen“ 15a Vertragslösung beharren. Wie ineffizient 15a-Vereinbarungen sind, zeigt der Rechnungshof in seinem Bericht über die „Verwendung der Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung“ auf. Zusammengefasst: „Die 15a-Vereinbarung zur Mittelverwendung der Mehreinnahmen aus der MÖSt war nichts weiter als ein Grünes Mascherl “
Im Klimaschutz bedeutet eine 15a-Vereinbarung anstelle eines Bundesgesetzes die Verlängerung eines unerträglichen Zustandes: Jeder fordert vom anderen, Maßnahmen zu setzen – aber keiner hat verbindliche Ziele einzuhalten oder gar Konsequenzen bei deren Nichterreichung zu befürchten. So wird weitergewurschtelt – und einmal im Jahr bekommt der Umweltminister Schelte, weil wir unsere Klimaziele um Kilometer versäumen.
Die Verantwortung für den Klimaschutz muss auf diejenigen übertragen werden, die auch die dazugehörigen Entscheidungen treffen! Auch wenn die bisherigen Gesetzesentwürfe sicher nicht das Gelbe vom Ei sind – es ist dringend an der Zeit, dass ein erster Schritt in diese Richtung gesetzt wird. Damit mir nicht noch ein dritter Minister im Bundesrat erzählen muss, dass die Verhandlungen mit den Ländern gerade laufen (das höre ich nämlich schon seit 2006!) fordere ich LR Pernkopf auf, sich im Rahmen der LURK für eine rasche, verbindliche Lösung einzusetzen.
Wir brauchen ein faires Zusammenwirken aller Kräfte, denn Österreich wird weiterhin Schlusslicht in Sachen Klimaschutz bleiben, wenn der „Schwarze Peter“ immer nur den anderen zugeschoben wird.