die oktobersitzung des bundesrates war eine bildhafte vorführung des florianiprinzips in sachen klimaschutz:
- umweltminister berlakovich träumte in der fragestunde von der energieautarkie (fürs ökostromgesetz ist ja der wirtschaftsminister zuständig) und hofft noch immer auf eine einigung mit den ländern (wohnbauförderung) auf ein klimaschutzgesetz,
- wirtschaftsminister mitterlehner meint bei der diskussion ums ökostromgesetz, dass klimaschutzziele nur durch neue verkehrslösungen erreichbar sind (verkehrsministerin bures war leider nicht da, wäre interessant gewesen, was sie sich wünscht)
- die resolutionen zahlreicher landtage, dass die bundesregierung sich doch beim ökostromgesetz engagierter zeigen sollte, wurde ignoriert (so wie die länder den umweltminister beim klimaschutzgesetz hängen lassen)
kurzum – jeder meint, der andere sollte mehr tun und im eigenen ressort wären kompromisse zumindest eine lösung. dass klimaschutz kein selbstzweck, sondern eine dringende notwendigkeit zur „rettung der welt“ ist – und dass unser fehlendes engagement jetzt in einigen jahren sehr hohe kosten mit sich bringen wird, wurde dabei übersehen.
die tagesordnung der bundesratssitzung vom 8.10.:
- fragestunde bm berlakovich (milchquote, klimaschutz, anti-atom)
- änderung des bundesverfassungsgesetzes (rechnungshofkompetenzen)
- änderung des rechnungshofgesetzes (skylink)
- tätigkeitsbericht des asylgerichtshofes
- ökostromgesetznovelle 2009 (novelle des „großverbraucherparagraphen“, damit die novelle 2008 in kraft treten kann. die fpö hat sich leider ihre zustimmung nur allzu billig abkaufen lassen…)
- bericht der volksanwaltschaft (interessanter bericht – leider werden die anregungen der volksanwaltschaft nur zu selten von der politik umgesetzt.
fragestunden bmlfuw – bm berlakovich:
neben der milchquote war klimaschutz und anti-atompolitik gefragt. conclusio:
milchquote: berlakovich hätte ja auch gern niedrigere milchquoten (um dem milchpreisverfall entgegenzuwirken), er ist halt in europa allein damit, meint er. sein ausweg: die betriebsprämien als „grundsicherung“ für landwirtInnen. dass gerade bei den betriebsprämien auch einiges an ungerechtigkeiten stattfindet (riesenbetriebe sind förderkaiser), hat er natürlich auch bei der fragestunde ignoriert.
klimaschutz: bei der frage nach den vorbereitungen zur klimakonferenz in kopenhagen war bm berlakovich euphorisch. dass österreich beim int. klimaschutzindex nur auf platz 50 (von 57) liegt, war dabei kein thema. obama wirds schon richten. nett war auch die antwort auf meine zusatzfrage, wanns denn nun endlich was mit dem klimaschutzgesetz wird (das seit 2006 „bald“ kommt)… „wir verhandeln und hoffen auf einen baldigen abschluss“.
anti-atompolitik: dieses kapitel war wohl das enttäuschendste: die frage, ob er gegen das slowakische uvp-gesetz bzw. das uvp-verfahren mochovce 3&4 beschwerde bei der kommission einlegen werden, beantwortete mit viel blabla um ein einfaches nein. inzwischen gibts auch schon eine presseaussendung des ministers, die da meint, dass das verfahren eh ganz eu-konform abläuft. ngo’s sehen das anders: der fehlende zugang zu gerichten ist eine massive verletzung der eu-richtlinie (aber in dem bereich mogelt ja auch das österreichische uvp-gesetz). dass grenzüberschreitende auswirkungen einfach von vornhinein als unmöglich ausgeschlossen werden (und deshalb varianten von schweren unfällen gar nicht untersucht werden) ist auch nicht wirklich mit uvp-richtlinie und espoo konvention vereinbar!
meine anmerkung, dass sich ev. das ministerium um die überprüfung diverser uvp-richtlinien-umsetzungen in den nachbarstaaten kümmern könnte – und das nicht dem land oberösterreich überlassen muss, kommentierte er mit kurzgesagt „wir können uns nicht um alles kümmern“…
die frage nach seiner einstellung zur „verschrottungsprämie für alt-akws“ und ausnahme des uranabbaus aus dem emissionshandel beantwortete er mit einer fast euphorischen zustimmung! eine zusatzfrage nach der möglichen höhe der eu-mittel, die damit der atomlobby in den allerwertesten gesteckt wird, konnte ich leider aufgrund der geschäftsordnung nicht mehr stellen.
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der erste teil der, von werner kogler erfolgreich verhandelten, zusatzvereinbarungen zum bankgeheimnis, die ausweitung der rechnungshof-prüfungskompetenzen auf öffentliche beteiligungen unter 50 %, wurde bereits in dieser sitzung beschlossen. bei der ausweitung der prüfungskompetenzen für gemeinden wird noch immer an der lösung gearbeitet. (siehe bericht september-bundesrat)
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der neu-eingerichtete asylgerichtshof hat seinen ersten tätigkeitsbericht vorgestellt. efgani dönmez bewertete vor allem die erfolgte aufarbeitung von „altfällen“ als postitiv. der bericht ist gut aufbereitet und bietet viele informationen. nichtsdestotrotz ist der fehlende zugang zu höchstgerichten und die mangelnde rechtliche beratung von asylwerberInnen weiterhin ein großes problem.
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durch die nicht-anerkennung des großverbraucherparagraphen war die regierung gezwungen, die ökostromgesetznovelle 2008 zu novellieren, damit sie in kraft treten kann. die fehlende zweidrittelmehrheit hat diesmal die fpö geliefert – meiner meinung nach hat sie sich diese viel zu billig abkaufen lassen! denn die, in diesem „kuhhandel“ ausverhandelte besserstellung der photovoltaik beruht nicht auf zusätzlichen mitteln für den klimaschutz, sondern geht zu lasten der anderen erneuerbaren energien und vor allem zulasten der forschung und entwicklung neuer technologien durch den klien.
die vielen anderen probleme des österreichischen ökostromgesetzes bleiben uns weiter erhalten (auch wenn für nächstes jahr neuverhandlungen vorgesehen sind – freiwillig wird sich die regierungsposition hier nicht ändern):
- photovoltaikförderung ist chaotisch und nicht ausreichend:
im ökostromgesetz sind nur anlagen über 5 kwp enthalten. 2,1 mio euro für „großanlagen“ (was in österreich alles ist, was mehr als einen haushalt betrifft).
die klien-förderung ist mit 60 % der kosten möglicherweise etwas überdimensioniert – und auch das aufgestockte fördervolumen (35 mio euro 2010) wird nicht ausreichen, um die anfragen zu erfüllen und die von bm pröll 2007 versprochenen 10.000 dächer mit pv-anlagen zu bedecken. - die umstrittene industrieregelung (kein ökostromzuschlag für großverbraucher) wurde neu und eu-konform geregelt. meiner meinung nach der falsche ansatz, großindustrie in österreich zu halten. vernünftiger wäre es, bei den lohnnebenkosten (steuern und abgaben) anzusetzen. immerhin macht diese förderung voraussichtlich rd. 50 mio in drei jahren aus…
- zusätzlich werden großverbraucher durch die „zählpunktpauschale“ unterstützt. während dieser fixbetrag bei einem haushaltsanschluss rund 50 % der ökostrom-mehrkosten ausmacht, belasten sie großverbraucher mit nur wenigen prozenten.
dass damit auch mittlere wasserkraft und kwk auf ablaugebasis gefördert werden, ist ebenfalls suboptimal - wind, biomasse und biogas: niedrige tarife und vor allem kurze förderlaufzeiten haben den ausbauboom bei österreichs ökostromanlagen gebremst. die novelle 2008 bringt zwar (vor allem für rohstoffabhängige anlagen) kleine verbesserungen – aber vor allem die kurze laufzeit (13 jahre in österreich – 20 in deutschland) birgt für anlagenbetreiber das risiko, dass mit dem „marktpreis“ (dzt. 4,5 cent) die fixkosten (wartung, versicherung) nicht mehr gedeckt werden kann.
bm mitterlehner äußerte sich ausgesprochen negativ über die pv (kein technischer fortschritt, milliardengrab in deutschland….) – interessant, dass er sich dann gerade in dem bereich zusätzliche mittel (zulasten der anderen ee-projekte und vor allem forschung und entwicklung) einreden hat lassen.
und obwohl in oberösterreich, niederösterreich, vorarlberg und kärnten die landtage auf eine verbesserung des ökostromgesetzes per resolution gedrängt haben – waren die vertreterInnen dieser länder im bundesrat „parteitreu“ und haben (ausgenommen grüne und bzö) für diese schwache lösung gestimmt….
kollege ertl von der fpö glänzte mit der aussage, dass klimaschutz und flüchtlingsprobleme doch überhaupt nichts miteinander zu tun hätten. wirklich intensiv dürfte er noch nicht über die szenarien der auswirkungen des klimawandels nachgedacht haben…
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jedes jahr interessant ist der besuch der volksanwältInnen im bundesrat. die äußerst erfolgreiche arbeit der drei volksanwältInnen wird immer wieder betont – leider werden ihre legistischen anregungen (also vorschläge zu gesetzesänderungen) nur sehr zögerlich umgesetzt: von 38 anregungen zuletzt nur 8.
einige punkte, die in der diskussion angeschnitten wurden:
- jugendwohlfahrt: trotz massiver zunahme der fälle gibts kein zusätzliches personal (länderkompetenz). ergebnis sind massive burnoutquoten bei den betreuerInnen und natürlich ein qualitätsverlust bei der betreuung. zutage kommen dann immer nur die „versagen“ der jugendwohlfahrt, die dann bei den spektakulären fällen (von fritzl bis krems) kurz angesprochen und gleich wieder vergessen werden.
- fremdenrecht: macht 44 % der fälle im bereich des innenministeriums aus, 50 % davon wiederum drehen sich um aufenthalts- und niederlassungsrecht. die probleme haben ihren ursprung einerseits bei der verwaltung, andererseits in der komplizierten gesetzgebung
- ausgegliederte rechtsträger: hier (öbb, big, etc.) werden zwar öffentliche aufgaben erfüllt – die ausgegliederten rechtsträger unterliegen aber nicht dem tätigkeitsbereich der volksanwaltschaft. das ist ein europäisches unikum, das dringend gelöst werden muss!
- dauerbrenner pflegegeld: hier wird von der volksanwaltschaft eine zentrale anlaufstelle für pflegegeldbezieherInnen und behinderte gefordert. denn die zuständigkeiten sind gut verteilt und oft umstritten. gerade in diesem bereich ist aber ein einfacher zugang zur information absolut wichtig!
- unterhaltsbevorschussung: hier fordert die volksanwaltschaft, dass das kindswohl im vordergrund stehen muss und nicht die willigkeit der unterhaltspflichtigen zur bezahlung der rückforderungen!
einiges mehr wurde besprochen – insgesamt ist der bericht der volksanwaltschaft absolut lesenswert!