jetzt haben wir es schriftlich. das umweltgefährliche an einer hochspannungsleitung ist der mast – nicht die leitung an sich. deshalb hat auch der niederösterreichische umweltanwalt kein problem mit der leitung dürnrohr-slavetice. ich nehme an, es ist auch nicht das atomkraftwerk neben slavetice (dukovany) gefährlich, sondern nur die kühltürme… ich fürchte, das mail braucht no comment…
Sehr geehrte Frau Kerschbaum!
In Beantwortung Ihrer E-mail vom 6.5.2008 darf ich Ihnen mitteilen: Mit dem rechtskräftigen Bescheid vom 21.11.2006, Zl. RU4-U-282/001-2006 wurde festgestellt, dass das Vorhaben „Auflegung eines zweiten 380 kV-Leitungssystems auf der bestehenden Leitung Nördliches Weinviertelim Abschnitt Dürnrohr bis Staatsgrenze zu Tschechien“ keiner UVP-Pflicht unterliegt. Die von der Behörde mit ihrem Bescheid vertretene Rechtsauffassung wurde von der NÖ Umweltanwaltschaft mitgetragen, da der Tatbestand des Anh. 2 Z. 16 UVP-G bei Änderungsvorhaben nur an einer Verlängerung der Starkstromfreileitungsanlage anknüpft, nicht aber an einer zusätzlichen Beaufschlagung auf ein bestehendes Leitungssystem.
Mit freundlichen Empfehlungen
Univ.-Prof.Dr. Harald Rossmann
NÖ Umweltanwalt