Autobahn ohne Lärmschutz? Wie Faymann den Rechnungshof absichtlich falsch versteht
April 28, 2008 von elisabethkerschbaum
Der Rechnungshof empfiehlt in seinem aktuellen Bericht dem Verkehrsministerium, Richtlinien für ein Bewertungssystem zu erstellen, das klarstellt, bis zu welchem Kosten-Nutzen Verhältnis ein Straßenbauvorhaben volks- und betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.
Minister Faymann schließt daraus, dass er künftig überprüfen soll, ob die Lärmschutzmaßnahmen im Straßenbau betriebswirtschaftlich sinnvoll sind. In seiner Anfragebeantwortung bei der Bundesratssitzung kündigt er an (man könnte es auch als Drohung bezeichnen) “diese Programme, die fixiert und vertraglich vereinbar wurden, halten wir ein, und bei Neuplanungen versuchen wir, mit geringeren Investitionen in Lärmschutzwände auszukommen.”
Im Klartext: Der Rechnungshof sagt: Autobahn bauen, nur wenn sie trotz Lärmschutzmaßnahmen sinnvoll sind - der Verkehrsminister versteht: Lärmschutzmaßnahmen einsparen, damit sinnlose Autobahnbauten weniger kosten - er pfeift damit auf die AnrainerInnen UND das Budget!
Dass bei Autobahn- und Schnellstraßenprojekten meist auf Zuruf und weniger aufgrund einer tatsächlichen Notwendigkeit agiert wird, zeigt das Weinviertel.
So hat z.B. bei der B303 (Schnellstraße Hollabrunn/Kleinhaugsdorf) die strategische Prüfung der Variante Ausbau Öffentlicher Verkehr und zweispurige Umfahrungen mehr Effizienz bescheinigt als der Schnellstraßenvariante. Der politische Auftrag lautete aber Schnellstraße – und wird jetzt umgesetzt.
Bei der Verbreiterung der A22 im Bereich Korneuburg/Leobendorf wurde gar keine offizielle Kosten-Nutzen-Rechnung vorgelegt. Trotz hoher Kosten für die Lärmschutzwände hat sich für die AnrainerInnen keine Verbesserung der Lärmsituation ergeben – und die breitere Autobahn führt nur dazu, dass mehr Fahrzeuge jetzt schon auf der Abfahrt zur Nordbrücke im Stau stecken.
Weitere “Schmankerl” aus dem Rechnungshofbericht:
Weder der Autobahnen– und Schnellstraßen–Finanzierungs–Aktiengesellschaft
(ASFINAG) noch dem BMVIT war bekannt, inwieweit das
Lärmschutzziel bereits erreicht war sowie in welchen Gebieten und in
welchem Umfang noch Lärmschutzanlagen benötigt wurden. Die Verbindlichkeit
und Durchsetzbarkeit projektspezifi scher Vorgaben waren
mangels rechtlicher Grundlage nicht sichergestellt. (Seite 39)
Da die vom Bundes–Umgebungslärmschutzgesetz geforderten Erhebungen
der Lärmsituation für das hochrangige Straßennetz noch
am Beginn standen, wird die Fertigstellung der Aktionspläne mit
lärmmindernden Maßnahmen nicht termingerecht bis 31. Mai 2008
erfolgen. (TZ 8) (Seite 40)
Da die Lärmschutzmaßnahmen aufgrund von Vorgaben im Rahmen
der Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren erforderlich sind, lassen
sich die Kosten allenfalls durch eine andere Trassenwahl und die Art
der Bauausführung reduzieren. (Seite 51)
Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung lagen bei den geprüften Stellen
keine Informationen vor, ob und inwieweit das vorgegebene Lärmschutzziel
bereits erreicht war. Es war nicht bekannt, in welchen
Gebieten Anrainer noch immer von über den Grenzwerten liegenden
Lärmbelastungen betroffen waren und in welchem Umfang noch Lärmschutzanlagen
benötigt wurden. Die vorhandene Belastung konnte nur
aus einzelnen Messungen und Berechnungen abgeleitet werden. (Seite 52)
(5) Bereits bei der Verkehrsplanung sollte stärker auf wertvolle
Naturräume geachtet werden. (TZ 11) (Seite 65)
Anfragebeantwortung Faymann im Bundesrat:
6) Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Inwieweit werden Sie sich die Empfehlungen aus dem letzten Bericht des Rechnungshofes bezüglich Umweltschutzmaßnahmen und Lärmschutzmaßnahmen beim Autobahnbau zu Herzen nehmen? – Der Rechnungshof empfiehlt, man möge Richtlinien schaffen, die entsprechende Prioritäten setzen und vor allem die volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Situation hinsichtlich solcher Strecken berücksichtigen, die einfach nur verwirklichbar sind, wenn hohe Lärmschutzmaßnahmen gesetzt werden.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Werner Faymann: Die Lärmschutzmaßnahmen sind ein sehr intensives Thema. Ich meine, der Rechnungshof hat die Frage der Lärmschutzwände zu Recht sehr genau unter die Lupe genommen, und zwar nicht nur die Planung und den Ausbau an sich, wobei auch viel zu verbessern ist, sondern schon die generelle Planung von vornherein, damit nicht zu viele Lärmschutzwände gebaut werden müssen.
Wir haben den Anteil der Investitionen für Lärmschutzwände im heurigen Jahr im Vergleich zum Jahr 2006 halbiert. Wir können also belegen, dass wir nur 50 Prozent von dem investieren, was in den Jahren 2006 und davor in Lärmschutzwände investiert wurde. Betreffend die Möglichkeiten der Planung von Lärmschutzmaßnahmen, die gegen Schadstoff einerseits und Lärm andererseits wirksam sind, hat die ASFINAG auch hinsichtlich der Technologie der Fahrbahn ein sehr engagiertes Ausbauprogramm – ich weiß nicht, ob Sie dieses kennen –, um generell eine Schadstoffreduktion und verstärkten Lärmschutz für die Anrainer zu gewährleisten.
Der Rechnungshof hat die Lärmschutzwände detailliert unter die Lupe genommen und bei vielen festgestellt, dass bei deren Errichtung nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit vorgegangen wurde.
Ich treffe hiebei eine Unterscheidung: Einerseits wurden der Bevölkerung oder den Gemeinden Lärmschutzwände versprochen. Diese Versprechen sind sozusagen abzuarbeiten, diese Verträge sind einzuhalten. Andererseits gehören zu den Lärmschutzmaßnahmen auch das Telematiksystem und andere Möglichkeiten des Lärmschutzes, etwa durch gezielte Temporeduktionen. Diese Programme, die fixiert und vertraglich vereinbar wurden, halten wir ein, und bei Neuplanungen versuchen wir, mit geringeren Investitionen in Lärmschutzwände auszukommen.
[...] Der Verkehrsminister betont auch in der Anfragebeantwortung, dass die A5 Schrick-Drasenhofen “vor allem der Verbindung regionaler Zentren” dienen soll (welche Regionalen Zentren?). Den Rechnungshofbericht über Lärmschutzmaßnahmen der ASFINAG - der die Abwägung der volkswirtschaftlichen Kosten und Nutzen eines Projekts fordert um danach zu entscheiden, ob eine Autobahn wirklich Sinn macht nimmt der Minister offenbar nicht ernst. Er will nur berechnen, ob der Lärmschutz wirklich Sinn macht! - siehe auch…) [...]
finde ich sehr sehr gut dass du solche dinge postest. auch wenn es nicht alle menschen interessiert… es ist wichtig auch mal solche informationen zu bekommen
danke