EU-Reformvertrag & Lügen für den Frieden
April 26, 2008 von elisabethkerschbaum
Ich habe dem EU-Reformvertrag zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass er eine Verbesserung gegenüber den Verträgen von Nizza darstellt. Auch wenn’s viel zu kritisieren gibt an der EU - ein Wechsel von reiner Wirtschafts- zu mehr Sozial und Umweltpolitik wird nur langsam und von innen erfolgen können.
Die Linzer Friedenswerkstatt ist da wohl anderer Auffassung. Sie fürchtet sich so sehr vor dem Reformvertrag, dass sie zu unfairen Mitteln greift, um den “Frieden zu retten”.
Ich habe oft genug selbst ein Protestmail rausgelassen - deshalb war es mir auch wichtig, alle
Protestmails zum Reformvertrag zu lesen und zu beantworten. Dass der Schimmelbrief der Friedenswerkstatt mit Schlagwörtern hausieren geht und Argumente bringt, die nix mit dem Reformvertrag zu tun haben oder schlichtweg so nicht stimmen, das kann man sehen wie man will - wenn ich aber jetzt von der Friedenswerkstatt “angeprangert werde”, ich hätte in meinem Antwortmail behauptet, es gäbe keine Aufrüstungsverpflichtung, dann ist das schlichtweg gelogen. “Eine schöne neue Welt”? Frieden à la Kronenzeitung?
p.s.: Im Reformvertrag steht, dass die Mitgliedsstaaten sich verpflichten, ihre militärischen Fähigkeiten zu verbessern. Das muss nicht unbedingt Aufrüstung sein - das kann auch eine Effizienzsteigerung sein. Außerdem - wer die Ausrüstung des Bundesheeres kennt (mussten die sich nicht im Tschad kugelsichere Westen von den französischen Kollegen ausborgen?) der weiß, man kann noch viel in diese Ausrüstung stecken - um die Sicherheit der SoldatInnen mal zu gewährleisten - und das brauchen wir auch für die Erfüllung der Friedenseinsätze! - das hab ich aber absichtlich nicht so in meine Antwort geschrieben!
Mein Schimmel-Antwort-Brief:
Natürlich würde auch ich mir wünschen, dass die Europäische Union noch viel mehr zur Friedens- Sozial- und Umweltunion wird und die Betonung der Wirtschaftsunion mehr in den Hintergrund tritt. Dieses Ziel können wir aber nur von innerhalb der Union erreichen!
Der Reformvertrag ist meiner Meinung nach ein erster Schritt in die richtige Richtung (dem hoffentlich noch einige Schritte folgen werden)!
Insbesondere im Bereich Grundrechte und Soziales bringt der Reformvertrag einige Verbesserungen im Vergleich zum bisher gültigen Vertrag von Nizza (Grundrechtecharta, Beitritt der EU zur europ. Menschenrechtskonvention, mehr Rechte für das Europäische Parlament, strikte Einhaltung der UNO-Charta, BürgerInnenbegehren, Schutz der öffentlichen Dienstleistungen, Artikel 2 nennt Vollbeschäftigung und soziale Marktwirtschaft als Ziel der Union…).
Die von Ihnen angeführten “Veränderungen” durch den Reformvertrag sind:
- zum Teil keine Veränderungen sondern bestehen schon bereits jetzt (Binnenmarkt, Privilegierung der Atomkraft, Verteidigungs- oder “Rüstungs”agentur)!
- zum Teil nicht vollständig angeführt (die Bildung eines militärischen Kerneuropas erfolgt auf freiwilliger Basis lt. Art.28e Abs1, bei der militärischen “Beistandspflicht” bleibt der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedsstaaten unberührt lt § 28a, abs 7, zweiter Teil…)
Dass über den Reformvertrag leider viel zu wenig über informiert und diskutiert wurde, war sicherlich ein großer Fehler, den in erster Linie die Regierung zu verantworten hat. Nur so konnten grobe Fehlinformationen unwidersprochen im Netz landen.
Vielleicht wollen Sie sich aber die Mühe machen, und den Reformvertrag unter http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIII/I/I_00417/imfname_097746.pdf runterladen - dann können Sie Ihre Argumente und meine auch direkt im Vertragstext nachvollziehen.
Ob tatsächlich eine Mehrheit der ÖsterreicherInnen eine Volksabstimmung über den Reformvertrag fordert - und vor allem aufgrund welcher Annahmen, sei dahingestellt. Dass eine Zustimmung zum Reformvertrag ohne Volksbefragung rechtswidrig ist, darüber herrscht jedenfalls keine Einigkeit bei den Experten. Anerkannte Verfassungsexperten sehen diese Notwendigkeit nicht! (http://www.hofburg.at/rte/upload/rechtsgutachten_univ_prof_dr_oehlinger.pdf ) Einige Internet-Plattformen scheinen eher auf den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union abzuzielen. Wie sich in den letzten Jahren immer mehr zeigt, wäre dies für Österreichs Umweltpolitik fatal - denn Umweltgesetze werden hierzulande nur noch in der Minimalumsetzung von EU-Richtlinien beschlossen (und das meist mit Verspätung).
Ich sehe in der Mitgliedschaft zur Europäischen Union inzwischen die einzige Möglichkeit, die globalen Probleme wie Umweltverschmutzung, Sozialdumping und Rohstoffabhängigkeit zumindest in Europa zu bewältigen. Doch um das zu erreichen, muss die Gemeinschaft an sich unumstritten sein, um konstruktiv Verbesserungen in der Zielsetzung und der demokratischen Struktur der EU umzusetzen. Die Grünen sind für eine europaweite Volksabstimmung über den Reformvertrag eingetreten - und für mehr Information über den Vertrag. Eine nationale Volksabstimmung wäre einfach auch die falsche Ebene.
Ich bin überzeugt davon, dass der Reformvertrag eine Verbesserung gegenüber den Verträgen von Nizza darstellt und werde daher kommende Woche dem Reformvertrag im Bundesrat zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Kerschbaum
Der Schimmelbrief der Friedenswerkstatt:
Sehr geehrte Frau BR-Abgeordnete, sehr geehrter Herr BR-Abgeordneter,
am 9. April hat der Nationalrat den EU-Reformvertrag beschlossen. Die Mehrheit der NR-Abgeordneten hat sich damit über die von einer großen Mehrheit der Bevölkerung getragene Forderung nach einer Volksabstimmung hinweggesetzt - und die österreichische Verfassung gebeugt, die bei derart weitreichenden Eingriffen zwingend eine Volksabstimmung vorsieht. Jetzt liegt es am BUNDESRAT, also der Länderkammer, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit doch noch zum Durchbruch zu verhelfen. Denn auch bei der Bundesrats-Sitzung am 24. April reicht ein Drittel der Bundesrats-Abgeordneten aus, um noch eine Volksabstimmung durchzusetzen.
Der EU-Reformvertrag umfasst eine Aufrüstungsverpflichtung, die Teilnahme an einer EU-Rüstungsagentur, eine militärische Beistandsverpflichtung, die Selbstermächtigung bei Militärinterventionen auch ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates, die Einrichtung eines militärischen Kerneuropas und die Privilegierung der Atomindustrie. Der EU-Reformvertrag steht im diametralen Gegensatz zur Neutralität. Festgeschrieben wird das Prinzip einer offenen Marktwirtschaft mit ungezügeltem Wettbewerb und somit der Druck zur Privatisierung öffentlicher Dienste und die Europäische Zentralbank als demokratiefreier Raum. Jüngste EuGH-Urteile, die sich auf dieses neoliberale Grundlagenrecht berufen, stellen bereits jetzt grundlegende Rechte von ArbeitnehmerInnen (Recht auf Einhaltung von Kollektivverträgen, Streikrecht) in Frage. Mit dem EU-Reformvertrag wird diese unsoziale Entwicklung weiter verschärft (z. B. Entmachtung der nationalen Parlamente bei internationalen Handelsverträgen in den Bereiche
n Soziales, Bildung und Gesundheit; neue Möglichkeiten der Kommission zur Liberalisierung/Privatisierung öffentlicher Dienste, Privilegierung von Rüstungsausgaben gegenüber Sozial- und anderen öffentlichen Ausgaben). Dem österreichischen Nationalrat werden weitgehende Kompetenzen entzogen und Gremien (EU-Rat und Ministerrat) übertragen, die demokratisch nicht mehr kontrolliert werden können. Diese Regelungen bedeuten einen grundlegenden Bruch im Verfassungsrecht und in der Rechtstradition der II. Republik. Sie sind deshalb zwingend einer Volksabstimmung zu unterwerfen.
Sollte sich auch der Bundesrat der rechtswidrigen Vorgehensweise des Nationalrates anschließen, so übermittle ich Ihnen die klare Botschaft: EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung - NICHT IN MEINEM NAMEN!
Freut mich dass du nicht in schwarz/weiss Malerei gefangen bist, wie es manche zu sein scheinen.
Ich finde es immer wichtig zwischen dem Projekt der EU (Friedenssicherung, …) und der aktuellen EU Politik zu unterscheiden.
Eine Kritik am Wirtschaftssystem der EU bedeutet ja nicht automatisch ein Ablehnen der EU als ganzes.
thx… das ist der punkt: der vertrag macht noch nicht die politik!